Verkehrserziehung 

 

Schuleingangsphase  

 

"geprüfter Fußgänger"

 

o 2 Unterrichtsstunden,

o aufbauend auf Übungen im Kindergarten,

o neben theoretischen Hinweisen auch praktische Übungen in Schulnähe, z. B. Überqueren der Straße,

o zum Abschluss sollten die Kinder den Ausweis „Geprüfter Fußgänger“ erhalten,

o auch hier sollte gelten, dass das Thema „Nicht mit Fremden gehen“ nur kurz angesprochen wird, denn Kinder in diesem Alter können noch nicht zwischen dem netten Nachbarn und dem „Fremden“ unterscheiden. Bei Missbrauchshandlungen ist es ja in den meisten Fällen nicht der „Fremde“, Empfehlung: Thema „Wem darf ich die Tür aufmachen? Wie soll ich mich verhalten, wenn ich allein zu Hause bin (Telefon klingelt, …)?“.

 

3. Klasse   Poli - Pap

 

o 2 Unterrichtsstunden,

o Kriminalpräventionsprogramm Poli – Pap

o und auch Themen nach Wunsch der Schule,

o das Thema „Sexuellem Missbrauch vorbeugen“ ist in diesem Alter schon eher für die Kinder verständlich, sollte aber trotzdem nur bei Bedarf angesprochen werden und dann eventuell mit Geschichten aus dem Poli-Pap-Hausaufgabenheft.


 

4. Klasse   Radfahrausbildung

 

o 5 mal 2 Unterrichtsstunden praktische Radfahrausbildung in der Jugendverkehrsschule,

o aus lernpsychologischen Gründen im zeitlichen Abstand von einer Woche pro Übungseinheit,

o der gesamte theoretische Unterricht inkl. der Auswertung der schriftlichen Prüfung obliegt dem Lehrer,

o zum Abschluss des Schuljahres sollte ein Fahrradturnier zur Ermittlung der „Besten Radfahrer“ durchgeführt werden mit Unterstützung der örtlichen Verkehrswacht.


 

Die Radfahrausbildung im 4. Schuljahr besteht aus einem theoretischen Teil, den die Schule bestreitet, und einem praktischen, der von Polizeibeamten betreut wird. Den Abschluss bildet die theoretische und praktische Lernkontrolle, die sog. Radfahrprüfung.

 


Schulanfang[1].pdf
Adobe Acrobat Dokument 13.9 KB
elternbrief_radfahrausbildung.doc
Microsoft Word Dokument 232.5 KB