Gegen Ende des erfolgreichen Besuchs der Klassenstufe 4 der Grundschule steht für alle Thüringer Schulkinder bzw. deren Eltern die Frage nach der richtigen Entscheidung über die weitere Schullaufbahn. Die Eltern werden rechtzeitig in Elternversammlungen umfassend über die möglichen weiterführenden Schullaufbahnen informiert und von den Grundschulpädagogen in individuellen Gesprächen beraten. Dieser Beratung werden insbesondere die erzielten Fachnoten und die Bemerkungen zur Lernentwicklung des Schulkindes zu Grunde gelegt.
Broschüre Schullaufbahn
Schullaufbahnen in Thüringen Schuljahr 2023/2024
Aufnahme an das Gymnasium
§ 125 Thüringer Schulordnung
Voraussetzungen für den Übertritt ans Gymnasium
§ 128 Thüringer Schulordnung
Antrag der Sorgeberechtigten auf Erteilung einer
Empfehlung
§ 129 Thüringer Schulordnung
Übermittlung der Empfehlung an die Sorgeberechtigten
§ 130 Thüringer Schulordnung
Anmeldung der Schüler