Information zum Anmeldeverfahren der Hortbetreuung für das Schuljahr 2024/2025

 

Liebe Eltern,

ich möchte Ihnen auch für das kommenden Schuljahr 2024/2025 einige Anhaltspunkte zur Hortbetreuung geben.

Im Schuljahr 2024/2025 ist der 1. Schultag am 01. August 2024. Eine Inanspruchnahme der Hortbetreuung ist dann möglich.

Der gebührenfreie Monat ist gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (ThürHortkBVO) in Verbindung mit § 6 Abs. 7 der Gebührensatzung über die Benutzung der Hort an Grundschulen in Trägerschaft des Wartburgkreises immer der Monat Juli des Kalenderjahres.

Ferner weise ich darauf hin, dass die Eltern zur Gewährung einer Gebührenermäßigung ab August 2024 entsprechenden Unterlagen vollständig bis spätestens 15. Juli 2024 in der Grundschule oder im Landratsamt Wartburgkreis (Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung) einreichen müssen.

 

Auch im Schuljahr 2024/2025 ist zwingend zu beachten, dass alle Änderungsmittelung sowie Kündigungen nur berücksichtigt werden, wenn die entsprechenden Schriftsätze bis zum 15. des Monates (Posteingang) in der jeweiligen Grundschule bzw. dem Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung vorliegen. Diese werden dann zum 01. des Folgemonates wirksam.

Mit freundlichen Grüßen

S. Kapuschowski