Hausordnung unserer Schule

 

Präambel
Diese Hausordnung gilt für Schüler, Lehrer, Mitarbeiter sowie Besucher der Schule. Sie soll das Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände regeln und Unfällen vorbeugen.

Die Schülerinnen und Schüler der Staatlichen Grundschule Buttlar:sind pünktlich und nutzen die Unterrichtszeit voll aus, beteiligen sich aktiv an der Gestaltung des schulischen Alltags, verhalten sich rücksichtsvoll, grüßen alle Personen, sind höflich und achten einander, halten die Hausordnung ein und schaffen somit eine optimale Lernatmosphäre.

Allgemeines Verhalten auf dem Schulgelände
Auf dem Schulgelände hat sich jeder so zu verhalten, dass er sich selbst und andere nicht gefährdet und / oder verletzt. Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind ordentlich und sachgerecht zu behandeln. Für die Sauberkeit von Schulgebäude und Schulhof sind alle Benutzer der Schule verantwortlich. Alle sorgen für die Reinhaltung ihres Arbeitsplatzes, ihres Unterrichtsraumes, der Flure, Treppenhäuser und vor allem der Toiletten. Es gilt das Prinzip der Müllvermeidung. Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu werfen. Anfallender Abfall wird getrennt. Nach Unterrichtsschluss sind alle Stühle in den Klassenräumen hochzustellen.


Unterrichtsbeginn und Unterricht
Die Aufsicht im Schulgebäude beginnt um 08:00 Uhr. Bis dahin gelten die Regeln für den Schulweg. Mit dem Vorklingeln sind die Schüler im Unterrichtsraum und legen alle Arbeitsmaterialien bereit.

Mit Arbeitsmaterialien und Schuleigentum ist sorgfältig umzugehen.

Der Unterricht endet in der Regel um 11:45 Uhr, 13:00 Uhr oder 13:50 Uhr.

             Hausordnung

 1.  Die Schule öffnet um 8.00 Uhr. 

     Ich gehe in meinen Klassenraum und bereite mich auf den          

     Unterricht vor. Ich halte mich an meinem Arbeitsplatz auf. 

  2. Ich verhalte mich ruhig und diszipliniert im Schulhaus.

     (Nicht rennen, schreien oder spielen an/auf der Treppe!

 3.  Alle Dinge, die nicht zum Unterricht gehören, lasse ich zu Hause.

 4.   Ich frühstücke an meinem Platz.

 5.   Ich achte auf saubere Klassenräume und Flure.

        Müll gehört in die dafür vorgesehenen Behälter.

 6.   Bei Regenwetter, Sturm oder Schneefall halte ich mich    

      angemessen in den Klassenräumen auf.

 7.   Die Toiletten halte ich sauer.Ich spüle nach jedem    

      Toilettengang.

 8.   Im Speiseraum esse ich leise und achte auf gute Tischsitten.

 9.   Nach der letzten Stunde stelle ich den Stuhl hoch.

 10. Das Schulgebäude darf ich nur mit Erlaubnis verlassen.

 11. Zerstöre ich mutwillig oder fahrlässig Schuleigentum, muss es    

      ersetzt werden.

 12. Fundsachen gebe ich im Büro ab.

 13. Bei Alarm halte ich mich an die vorgegebenen Regeln.

                           Verhalten in den Pausen

Pausen dienen der Erholung.

Die Schüler verhalten sich im Schulhaus leise und bewegen sich langsam.


Frühstückspause: Frühstück im Klassenzimmer

Bewegungspause: Erholung an frischer Luft mit Bewegungsspielen,bei    

                         Regen im Zimmer

Mittagspause:       Esseneinnahme im Speiseraum, 

                               anschließend Erholung an frischer Luft


Während der Pausen halten sich die Schüler unter Aufsicht des Lehrers in den entsprechenden Bereichen auf.

Gänge, Garderoben und Toiletten sind keine Pausenräume.

Die Klassenzimmer werden zur Hofpause zügig und in ordentlichem Zustand verlassen. Auf witterungsgerechte Bekleidung ist zu achten. Die Aufsicht wird durch einen Lehrer abgesichert. Sie ist Ansprechpartner bei auftretenden Problemen oder Fragen.
Nach der Hofpause ziehen sich die Schüler zügig um und gehen in das Klassenzimmer.

 

                   Allgemeine Festlegungen

Die Aufsichtspflicht beginnt und endet bei Übergabe der Schüler in der Schule.  Vor dem Verlassen des Aufsichtsbereiches melden sich die Schüler bei der Aufsichtsperson ab.

Im Krankheitsfall werden die Schüler bis 8.15 Uhr telefonisch oder persönlich abgemeldet. Bei ansteckenden Erkrankungen ist eine Gesundschreibung durch den Arzt vorzulegen. 

 Die Schüler gehen sorgsam mit den Einrichtungen und Gegenständen der Schule um. Ihnen ist es nicht erlaubt, eigenmächtig Fenster zu öffnen oder elektrische Anlagen zu benutzen.

Das Verlassen des Schulgebäudes vor Unterrichtsschluss ist ohne Absprache mit dem Lehrer nicht erlaubt.

Wertgegenstände und Geldbeträge müssen gut gesichert aufbewahrt werden. Die Schule übernimmt im Schadensfall keinerlei Haftung. Es ist darauf zu achten, dass Lebensmittel so transportiert bzw. aufbewahrt werden, dass die Schulbücher und Schulhefte nicht beschmutzt werden. Beschädigte Schulmaterialien sind vom Verursacher zu ersetzen.               

Bei gefährlichen Situationen gilt der Alarmplan.